Die neue Abgasnorm Euro 7.

Die Abgasnorm Euro 7 bringt neue Vorgaben für Fahrzeuge in der Europäischen Union. Neben den Emissionen aus dem Antrieb berücksichtigt die neue Norm erstmals auch Bremsen- und Reifenabrieb sowie die Haltbarkeit von Antriebsbatterien.

Doch wann gilt Euro 7? Welche Fahrzeuge sind betroffen und was ändert sich für Benziner, Diesel und Elektroautos? Auch für Fahrer aktueller BMW und MINI Modelle stellt sich die Frage, was die neue Norm künftig bedeutet. Die wichtigsten Informationen zur neuen Euro-7-Abgasnorm im Überblick.

Was ist die Abgasnorm Euro 7?

Euro 7 ist die neue europäische Emissionsnorm für Fahrzeuge und folgt auf Euro 6. Sie legt Vorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge fest und erweitert dabei den bisherigen Blick auf Fahrzeugemissionen.

Viele Grenzwerte für Schadstoffe bleiben bei Pkw auf dem bisherigen Euro-6-Niveau. Gleichzeitig kommen neue Anforderungen hinzu. Dazu gehören unter anderem Vorgaben für Partikelemissionen, Bremsen- und Reifenabrieb sowie die Dauerhaltbarkeit von Fahrzeugen.

Auch Elektroautos und Plug-in-Hybride sind von Euro 7 betroffen. Für ihre Antriebsbatterien gelten erstmals konkrete Anforderungen an die Haltbarkeit. Damit betrifft die neue Norm auch die unterschiedlichen Antriebskonzepte, die BMW und MINI heute anbieten – vom Verbrennungsmotor über Plug-in-Hybride bis zum vollelektrischen Antrieb.

Wann gilt Euro 7?

Die Einführung der Euro-7-Abgasnorm erfolgt schrittweise. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sind dabei zwei Termine besonders wichtig:

  • 29. November 2026: Euro 7 gilt für neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
  • 29. November 2027: Euro 7 gilt für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich dadurch nichts. Eine nachträgliche Umrüstung auf Euro 7 ist nicht erforderlich. Auch Fahrzeuge mit Euro-6-Zulassung dürfen weiterhin gefahren werden.

Was ändert sich mit Euro 7?

Die Euro-7-Norm betrachtet nicht mehr nur die Abgase des Motors. Auch weitere Emissionsquellen und die langfristige Haltbarkeit des Fahrzeugs werden berücksichtigt. Das gilt unabhängig vom Antriebskonzept – und damit sowohl für die aktuellen BMW und MINI Modelle mit Verbrennungsmotor als auch für Plug-in-Hybride und vollelektrische Fahrzeuge.

Euro 7 erweitert die Vorgaben für Partikelemissionen. Dabei werden auch besonders kleine Partikel stärker berücksichtigt.
Mit Euro 7 werden erstmals auch Partikel aus dem Bremsenabrieb reguliert. Das gilt unabhängig davon, ob ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder elektrisch angetrieben wird.
Auch der Abrieb von Reifen wird Teil der neuen europäischen Vorgaben. Damit berücksichtigt Euro 7 weitere Partikel, die beim normalen Betrieb eines Fahrzeugs entstehen.
Euro 7 stellt höhere Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Fahrzeugen und bestimmten emissionsrelevanten Komponenten. Auch die langfristige Leistungsfähigkeit von Antriebsbatterien wird berücksichtigt.

Was bedeutet Euro 7 für Elektroautos?

Auch Elektroautos müssen die Anforderungen der Euro-7-Norm erfüllen. Dabei geht es nicht um klassische Auspuffemissionen, sondern um Bremsen- und Reifenabrieb sowie die Haltbarkeit der Antriebsbatterie.

Für die Batterie gelten erstmals konkrete Vorgaben. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität vorhanden sein. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent. Damit wird auch die langfristige Nutzung berücksichtigt.

Das Thema betrifft damit auch die elektrischen Modelle von BMW und MINI. Bei Fahrzeugen wie dem BMW i3 stehen beispielsweise nicht die klassischen Abgasemissionen im Mittelpunkt. Stattdessen spielen unter anderem Reifen- und Bremsenabrieb sowie die langfristige Haltbarkeit der Antriebsbatterie eine Rolle.

Was bedeutet Euro 7 für Benziner und Diesel?

Auch Benziner und Diesel müssen die Anforderungen der Euro-7-Norm erfüllen. Viele bisherige Euro-6-Grenzwerte bleiben bestehen. Neu beziehungsweise erweitert sind Vorgaben für Partikelemissionen, Bremsen- und Reifenabrieb sowie die Dauerhaltbarkeit.

Damit betrifft Euro 7 auch die Benzin- und Dieselfahrzeuge von BMW und MINI. Für Autofahrer ist wichtig: Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht auf Euro 7 umgerüstet werden. Fahrzeuge mit gültiger Euro-6-Zulassung können weiterhin genutzt werden. Damit ändert sich für bestehende Fahrzeuge zunächst nichts.

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Euro 6 oder Euro 7: Was ist der Unterschied?

Euro 6 im Überblick.

  • Fokus auf Schadstoffemissionen des Antriebs
  • Messung unter definierten Prüfbedingungen
  • Messungen im realen Fahrbetrieb bei modernen Fahrzeugen
  • Vorgaben für verschiedene Schadstoffemissionen
  • Anforderungen an Abgasreinigung und Emissionskontrolle

Euro 7 im Überblick.

  • Erweiterte Vorgaben für Partikelemissionen
  • Berücksichtigung von Bremsen- und Reifenabrieb
  • Anforderungen an die langfristige Dauerhaltbarkeit
  • Vorgaben für die Haltbarkeit von Antriebsbatterien
  • Erweiterte Anforderungen an Fahrzeugemissionen

Fragen & Antworten zur Abgasnorm Euro 7.

Für neu typgenehmigte Pkw gilt Euro 7 ab dem 29. November 2026. Für alle neu zugelassenen Pkw gilt die Norm ab dem 29. November 2027.

Nein. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht wegen der Einführung von Euro 7 nachgerüstet werden.

Ja. Euro 7 gilt auch für Elektrofahrzeuge. Bei ihnen stehen unter anderem Bremsen- und Reifenabrieb sowie Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterie im Mittelpunkt.

Euro 7 erweitert die Anforderungen deutlich. Bei vielen klassischen Schadstoffgrenzwerten für Pkw bleiben die Euro-6-Werte jedoch grundsätzlich bestehen. Neu hinzu kommen unter anderem Vorgaben für Bremsenabrieb, Reifenabrieb und Batteriedauerhaltbarkeit.

Entscheidend ist nicht nur das Kaufdatum, sondern insbesondere die Zulassung und die jeweils geltenden Übergangs- und Auslaufregelungen. Für Neuzulassungen von Pkw gilt Euro 7 grundsätzlich ab dem 29. November 2027.

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