DIENSTWAGENBESTEUERUNG FÜR IHREN ELEKTRO BMW ODER MINI.

Jetzt für Ihren BMW i, MINI Electric oder Plug-in-Hybriden.

Die Dienstwagenbesteuerung von BMW Plug-in-Hybriden, BMW i und MINI Electric Modellen bietet eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, ihre Flotten umweltfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Durch die Wahl eines BMW Plug-in-Hybriden oder eines Elektrofahrzeugs aus der BMW i oder MINI Electric Reihe als Dienstwagen können Unternehmen nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch von verschiedenen steuerlichen Anreizen profitieren. Die BMW Plug-in-Hybride kombinieren die Effizienz eines Elektromotors mit der Reichweite und Flexibilität eines konventionellen Verbrennungsmotors. Dadurch bieten sie eine optimale Balance zwischen Elektromobilität und traditionellem Fahrverhalten, was sie zu einer attraktiven Wahl für Dienstwagenflotten macht. Die BMW i und MINI Electric Modelle hingegen bieten reine Elektromobilität ohne lokale Emissionen und sorgen somit für eine saubere und nachhaltige Fortbewegung.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alle elektrischen Modelle von BMW im Überblick.

Informieren Sie sich auf unserer Seite zur Elektromobilität über die elektrischen Reichweiten der verschiedenen BMW i und Plug-In-Hybrid-Modelle. Auf unseren jeweiligen Modellseiten finden Sie weitere interessante Informationen. Lernen Sie das Fahrzeug bei einer Probefahrt kennen oder lassen Sie sich von uns beraten. 

Unser Bestand an elektrischen Fahrzeugen.

In der Becker-Tiemann Fahrzeugbörse finden Sie eine große Auswahl an sofort verfügbaren Modellen. Hier kommen Sie direkt zum Bestand unserer Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.

KONTAKTFORMULAR

FRAGEN & ANTWORTEN ZUR DIENSTWAGENBESTEUERUNG.

Der Bruttolistenpreis ist der offizielle Preis, den ein Neuwagen zum Zeitpunkt der Erstzulassung auf dem Markt hat, inklusive Standardausstattung und Mehrwertsteuer. Dieser Preis wird oft als Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung des Dienstwagens versteuern muss.
Die private Nutzung des Dienstwagens kann auf verschiedene Weisen ermittelt werden, etwa durch Fahrtenbücher, GPS-Tracking-Systeme oder Pauschalregelungen basierend auf einer geschätzten jährlichen Fahrleistung.
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