GLASBRUCH SERVICE &
STEINSCHLAG-REPARATUREN.
Steinschläge können schnell passieren. Auch auf asphaltierten Fahrbahnen und Straßen lassen sich kleine und größere Beschädigungen auf der Scheibe durch Steinschläge und Risse nie ganz vermeiden. Wir bieten einen professionellen Glasbruch-Service für Ihr Fahrzeug an. Nicht nur Front-, Seiten- oder Heckscheiben können einen Glasschaden aufweisen, sondern auch der Rückspiegel oder ein Lampenglas. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihren Glasbruch-Service.
Was zählt als Glasschaden am PKW?
- Schäden an der Windschutzscheibe und den Seitenfenstern.
- Beschädigte Schiebedächer und Scheinwerfer.
- Schäden an Außenspiegeln.
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FRAGEN & ANTWORTEN ZUM THEMA GLASBRUCH & STEINSCHLAG.
Bei einem Glasschaden ist schnelles Handeln gefordert. Je nach Größe, Art und Lage des Schadens sollte dieser umgehend repariert werden. Da eine Scheibe unter Spannung steht, kann sie durch den Druck des Fahrtwinds komplett reißen. Auch eine Erschütterung kann zum Reißen der Scheibe führen.
Wenn Sie einen der folgenden Schäden an Ihrem Fahrzeug feststellen, muss Ihre Autoscheibe mit großer Wahrscheinlichkeit ausgetauscht werden:
– Die beschädigte Stelle ist größer als ein 2 € – Stück.
– Es sind bereits Risse in der Scheibe.
– In der Scheibe befinden sich bereits mehrere Schadensstellen.
– Der Schaden liegt direkt in Ihrem Sichtfeld.
– Der Schaden ist nah am Scheibenrand (ca. 10 cm).
– Der Schaden ist an einem Seitenfenster. Die Gläser an den Seitenfenstern bestehen oft nicht aus stabilem Verbundglas und zerbersten leichter.
Bei Rissen und Sprüngen im Glas sollten Sie den Schaden durch einen Experten in Stand setzen lassen. Nicht richtig reparierte Glasschäden können dazu führen, dass die Scheibe unter Spannung vollständig zerbricht.
Wer trotzdem weiterfährt, gefährdet nicht nur seine eigene Sicherheit und die der Anderen, sondern riskiert auch ein Bußgeld von 90 Euro und Punkte in Flensburg.
Beschädigungen im Glas sind immer über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Dies gilt auch innerhalb der Vollkaskoversicherung. Für diese gilt allerdings eine höhere Selbstbeteiligung. Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht. In einem Schadenfall werden Sie bei Steinschlag-Reparaturen also nicht „hochgestuft“.