ALLES ÜBER DEN FAHRZEUGSCHEIN.

Der Fahrzeugschein, offiziell auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt, gehört zu den wichtigsten Kfz-Dokumenten in Deutschland. Dieses Dokument enthält alle relevanten Informationen über das Fahrzeug – von der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) über das Modell bis hin zu technischen Daten wie Leistung, Hubraum oder zulässigem Gesamtgewicht.

Wer ein Fahrzeug führt, ist laut Gesetz verpflichtet, den Fahrzeugschein stets im Fahrzeug mitzuführen. Damit kann das Fahrzeug jederzeit eindeutig identifiziert werden, was besonders bei Verkehrskontrollen, Unfällen oder beim Fahrzeugverkauf eine zentrale Rolle spielt.

DIE ZULASSUNG DES FAHRZEUGS – DER WEG ZUM GÜLTIGEN FAHRZEUGSCHEIN.

Bevor ein Fahrzeugschein ausgestellt werden kann, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dazu sind verschiedene Unterlagen notwendig, unter anderem der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2), eine gültige eVB-Nummer der Kfz-Versicherung sowie ein gültiger Ausweis des Fahrzeughalters. Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie den Fahrzeugschein, den Sie künftig immer griffbereit im Fahrzeug mitführen müssen.

Besonders wichtig wird der Fahrzeugschein auch bei einem Fahrzeugverkauf: Er muss an den neuen Eigentümer übergeben werden. Auch bei der Verschrottung des Fahrzeugs ist der Schein vorzulegen, um die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.

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CODES UND SCHLÜSSELNUMMERN IM FAHRZEUGSCHEIN – DAS BEDEUTEN SIE.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält viele Schlüsselnummern und Fahrzeugdaten, die sowohl für Behörden als auch für Versicherungen wichtig sind. Für Fahrzeughalter helfen sie dabei, das Fahrzeug technisch richtig einzuordnen. Hier einige wichtige Angaben:

(B) Datum der Erstzulassung

(D.1) Marke

(D.2) Typ/Variante/Version

(D.3) Handelsbezeichnung(en)

(E) Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(F.1) Technisch zul. Gesamtmasse in kg

(F.2) Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg

(G) Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

(H) Gültigkeitsdauer

(I) Datum dieser Zulassung

(J) Fahrzeugklasse

(K) Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE

(L) Anzahl der Achsen

(O.1) Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

(O.2) Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

(P.1) Hubraum in cm³

(P.2/P.4) Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹

(P.3) Kraftstoffart oder Energiequelle

(Q) Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

(R) Farbe des Fahrzeugs

(S.1) Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

(S.2) Stehplätze

(T) Höchstgeschwindigkeit in km/h

(U.1) Standgeräusch in dB (A)

(U.2) Drehzahl in m (hoch -1) zu U.1

(U.3) Fahrgeräusch in dB (A)

(V.7) CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

(V.9) Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

(2) Hersteller-Kurzbezeichnung

(2.1) Code zu (2)

(2.2) Code zu D.2 mit Prüfziffer

(3) Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(4) Art des Aufbaus

(5) Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau

(6) Datum zu K

(7) Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

(7.1) bis (7.3) Achse 1 bis Achse 3

(8) Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg

(8.1) bis (8.3)

Achse 1 bis Achse 3

(9) Anzahl der Antriebsachsen

(10) Code zu P.3

(11) Code zu R

(12) Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

(13) Stützlast in kg

(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

(14.1) Code zu V.9 oder (14)

(15) Bereifung

(15.1) bis (15.3) auf Achse 1 bis Achse 3

(16) Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II

(17) Merkmal zur Betriebserlaubnis

(18) Länge in mm

(19) Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile

(20) Höhe in mm

(21) Sonstige Vermerke

(22) Bemerkungen und Ausnahmen

FRAGEN & ANTWORTEN ZUM FAHRZEUGSCHEIN.

Ein Fahrzeugschein ist ein amtliches Dokument, das wichtige Informationen über ein Fahrzeug enthält. Dazu gehören unter anderem der Name des Fahrzeughalters, die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), technische Daten wie das zulässige Gesamtgewicht, die Leistung und die Abgasnorm sowie Angaben zur Zulassung des Fahrzeugs.

Seit Oktober 2005 gibt es den neuen Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung Teil I genannt. Im Vergleich zum alten Fahrzeugschein enthält er detailliertere Informationen über das Fahrzeug und den Besitzer. Der alte Fahrzeugschein wurde durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, die die Angaben zum Halter enthält.

Wenn der Fahrzeugschein verloren geht oder gestohlen wird, muss der Fahrzeugbesitzer schnellstmöglich eine Ersatzbescheinigung bei der Zulassungsstelle beantragen. Eine Kopie des alten Fahrzeugscheins kann dabei helfen, den Vorgang zu beschleunigen.

In einigen Bundesländern ist es mittlerweile möglich, den Fahrzeugschein online zu beantragen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise der Besitz eines neuen Personalausweises mit Online-Funktion.

Ein Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle oder einem Kfz-Zulassungsdienst ausgestellt. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kaufen, sollte der Fahrzeugschein bereits vorhanden sein.

Ein Fahrzeugschein enthält Informationen über das Fahrzeug, den Halter und die Zulassung. Zu den wichtigsten Informationen gehören: Hersteller und Modell, Fahrgestellnummer, Leistung und Hubraum.

Nein, der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden. Dies steht so in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wenn Sie nur eine Kopie des Fahrzeugscheins mit sich führen, kann ein Bußgeld von 10 € verhängt werden.
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