Hauptuntersuchung (HU)
& Abgasuntersuchung (AU).
Für Ihr Fahrzeug bei Becker-Tiemann.
Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug.
Als zertifizierte Werkstatt führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch.
Egal ob Mercedes, VW, Toyota oder andere Marken – wir prüfen Ihr Fahrzeug zuverlässig und bereiten es bei Bedarf direkt auf die Untersuchung vor.
Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?
Die Hauptuntersuchung dient der Sicherheit im Straßenverkehr sowie dem Umwelt- und Vorschriftencheck Ihres Fahrzeugs. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft dabei, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) fester Bestandteil der HU.
Geprüft werden zum Beispiel:
- Bremsen und Fahrwerk
- Beleuchtung und Elektrik
- Abgaswerte
- Karosserie und sicherheitsrelevante Bauteile
KONTAKTFORMULAR
Fragen & Antworten zur HU.
Jede akkreditierte Fachkraft von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (ÜOs) wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS kann eine HU durchführen.
Ja, TÜV und HU meinen das Gleiche. Früher war der TÜV die einzige Organisation, die eine Hauptuntersuchung durchgeführt hat. Aus diesem Grund, meinen TÜV und HU umgangssprachlich das Gleiche.
In der Regel darf die HU nicht überzogen werden. Die HU muss in dem Monat, welcher auf der TÜV Plakette steht, durchgeführt werden. Wenn diese Frist mehr als zwei Monate überzogen worden ist, droht Ihnen ein Verwarngeld.
Überziehen Sie die HU zwischen drei bis vier Monate, wird ein Verwarngeld in Höhe von 15 € fällig. Sind Sie zwischen vier bis acht Monate zu spät, kommt ein Verwarngeld von 25 € auf Sie zu. Ab acht Monaten müssen Sie 60 € Strafe zahlen und bekommen 1 Punkt in Flensburg. Hinzu kommt, dass ab dem zweiten Monat des Überzugs eine erweiterte Fahrzeugprüfung gemacht wird. Diese kostet etwa 20 Prozent mehr.
Im Laufe von mehr als 30 Jahren wurde die Abgasuntersuchung (AU) mehrfach reformiert. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung fester Bestandteil der HU. Neben der Brems- oder Lichtfunktionsprüfung muss das Fahrzeug unabhängig von der Schadstoffklasse alle zwei Jahre einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung unterzogen werden. Ist der Abgaswert zu hoch, bekommt Ihr Fahrzeug keine TÜV-Plakette. Derzeit gibt es nur eine Plakette, die gleichzeitig für Fahrzeugtechnik und Abgas gültig ist.
In der Mitte der TÜV-Plakette befindet sich eine zweistellige Zahl. Sie gibt Auskunft über das Jahr, in dem der TÜV ablaufen wird. Am Rand der Plakette sind die Zahlen eins bis zwölf angebracht. Sie stellen die zwölf Monate von Januar bis Dezember dar. Die obere mittlere Zahl (12-Uhr-Stellung) gibt den Endmonat des aktuellen HU Intervalls an.